Was Auftraggeber und Auftragnehmer im Bau- und Werkvertragsrecht jetzt wissen müssen. Ein wichtiges BGH-Urteil vom November 2025 stärkt die Rechte von Handwerksbetrieben und Bauherren bei Mangelbeseitigung.
BGH: Kein Abzug „neu für alt“ bei der Mängelbeseitigung
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